Der Asylantrag in Frankreich, der Schweiz und Deutschland
Die Asylverfahren in Frankreich, der Schweiz und Deutschland weisen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich aber aufgrund der gesetzlichen und administrativen Besonderheiten der einzelnen Länder auch erheblich.
der Asylantragsprozess in Frankreich
Zuständige Behörde: Das Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides (OFPRA) ist die Behörde, die für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. https://www. ofpra.gouv.fr/

Bei einer Ablehnung können die Antragsteller/innen vor dem Nationalen Asylgerichtshof (Cour Nationale du Droit d'Asile, CNDA) Berufung einlegen.
Das Verfahren: Asylbewerber müssen sich zunächst zu einer Aufnahmeeinrichtung (GUDA) begeben, um ihren Antrag zu stellen. Anschließend werden sie zu einer Anhörung an das OFPRA weitergeleitet. Im Falle einer Ablehnung können sie bei der CNDA Berufung einlegen, wodurch die Abschiebung bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird.
Die Bedingungen für die Aufnahme: Asylbewerber können in Aufnahmezentren für Asylbewerber (CADA) untergebracht werden oder eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Lebensbedingungen können jedoch unterschiedlich sein und es kann lange dauern, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Einige Asylbewerber schlafen auf der Straße, was eine katastrophale Aufnahmebedingung darstellt.
Die Schweiz und ihr System zur Verwaltung von Asylanträgen
Die zuständige Behörde: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist die Behörde, die Asylanträge prüft. https://www. sem.admin.ch/

Das Verfahren: Das Asylverfahren in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen Ländern schneller und zentralisiert. Nach der Einreichung des Antrags in einem Bundeszentrum für Asylbewerber prüft das SEM den Antrag, bei beschleunigten Verfahren oft in weniger als 140 Tagen. Bei einer Ablehnung kann man beim Bundesverwaltungsgericht Berufung einlegen, was jedoch nicht unbedingt aufschiebende Wirkung hat.
Die Bedingungen für die Aufnahme: Asylsuchende werden zunächst in Bundesunterkünften untergebracht. Nach der ersten Phase des Verfahrens können sie in kantonale Zentren oder andere Unterkünfte verlegt werden. Die Lebensbedingungen in der Schweiz sind im Allgemeinen besser als in anderen Ländern.
Der Asylantrag in Deutschland
Die zuständige Behörde: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet die Asylanträge. https://www. bamf.de/

Das Verfahren: Die Antragsteller reichen ihren Antrag in einer Erstaufnahmeeinrichtung ein. Das BAMF prüft dann den Antrag, oft mit einer ausführlichen Befragung. Die Entscheidungen können vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, wobei es je nach Bundesland Unterschiede gibt.
Die Bedingungen für die Aufnahme: Deutschland bietet Asylbewerbern eine relativ großzügige Unterstützung, einschließlich der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und einer finanziellen Zuwendung. Die Bedingungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, und der Ansturm auf die Anträge kann manchmal zu prekären Lebensbedingungen führen.
Kurz gesagt, der Prozess ist von Land zu Land sehr unterschiedlich, d. h. jedes Land hat seine Besonderheiten, obwohl sie alle Mitgliedstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sind.
- Fristen: Die Schweiz zeichnet sich durch ein schnelleres und zentralisiertes Verfahren aus. In Frankreich und Deutschland sind die Fristen länger, insbesondere wenn gegen den Antrag ein Rechtsmittel eingelegt wird.
- Bedingungen für den Empfang: Deutschland und die Schweiz bieten in der Regel bessere materielle Bedingungen als Frankreich, obwohl dies je nach Region unterschiedlich sein kann.
- Rechtsmittel: Alle drei Länder bieten die Möglichkeit, bei einer Ablehnung Rechtsmittel einzulegen, aber die Art und Weise und die Erfolgsaussichten können variieren. In Frankreich hat die Beschwerde aufschiebende Wirkung, was in der Schweiz nicht immer der Fall ist.
Jedes Land hat seine Besonderheiten, und die Wahl zwischen ihnen kann von individuellen Prioritäten abhängen, wie z. B. der Schnelligkeit des Verfahrens, den Lebensbedingungen während der Wartezeit oder den Chancen auf Schutz.
Wenn Sie mehr über die verschiedenen Asylverfahren erfahren möchten, besuchen Sie bitte die folgenden Websites:
Frankreich: https://www.ofpra.gouv.fr/
Schweiz: https://www.sem.admin.ch/
Deutschland: https://www.bamf.de/